Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Hotel

1. GARANTIE DER TEILNEHMENDEN PERSONENZAHL
Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass das Hotel bei jenen Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, bis spätestens drei Arbeitstage vor der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen und der Speisenauswahl benötigt. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel jedenfalls in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc. werden zusätzlich verrechnet. Sollte die garantierte Personenanzahl um mehr als 10 % überschritten werden (gilbt ab einer Anzahl von 40 Personen), bitten wir um Ihr Verständnis, dass die gewünschte Speisenfolge unter Umständen nicht serviert werden kann.

2. STORNIERUNGEN VON VERANSTALTUNGEN
Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird keine Gebühr verrechnet. Erfolgt eine Stornierung 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin werden 50 % des gesamten gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt. Bis zu 3 Tagen 75 % des gesamten gebuchten Umsatzes und innerhalb von 3 Tagen werden 100 % des gesamten gebuchten Umsatzes verrechnet.

3. PREISE
Unsere angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nicht Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern, Abgaben und Bedienung. Gültig bis auf Widerruf. Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste.

4. GETRÄNKEABRECHNUNG
Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber unterwirft sich der Bezifferung durch das Hotel.

5. BETREUUNG
Bei ständig erforderlicher Anwesenheit eines Hotelmitarbeiters während der Dauer der Veranstaltung werden pro Mitarbeiter und angefangener Stunde € 18,20 inkl. MWST. verrechnet.

6. VERANSTALTUNGEN NACH MITTERNACHT
Bei Veranstaltungen die über Mitternacht dauern und die Anwesenheit von Mitarbeitern erfordern, wird ein Aufschlag von € 25,50 inkl. MWST. pro Stunde und Mitarbeiter zusätzlich verrechnet, sowie ein Fahrtkostenzusatz von € 18,00 pro Mitarbeiter.

7. VOM VERANSTALTER MITGEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch das Hotel.  Von Seiten des Hotels kann dafür ein Pauschalbetrag verrechnet werden.

8. TECHNIKARBEITEN
Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Die Fremdfirma darf nur mit Genehmigung des Hotels arbeiten, bzw. Änderungen am Hoteleigentum vornehmen.

9. WERTSACHEN
Wertsachen wie Maschinen, Bilder, Bargeld, Ausstellungsgegenstände, usw., welche(s) von den Teilnehmern der Veranstaltung eingebracht werden/wird, unterliegen/unterliegt keinesfalls der Haftung des Hotels.

10. MUSIK
Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, dem Hotel die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür notwendige Anmeldung bezüglich AKM und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig von Seiten des Veranstalters zu erfolgen. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters (Bestellers). Der Veranstalter hält das Hotel hinsichtlich aller Schäden schad- und klaglos, die aus der nicht rechtzeitigen Anmeldung bezüglich AKM und Vergnügungssteuer bzw. aus der nicht rechtzeitigen Abführung von AKM-Beiträgen und Vergnügungssteuerbeträgen herrühren.

11. DEKORATION
Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Hotel mitzuteilen und die Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

12. RAUMMIETEN
Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie des von Ihnen gewünschten Mobiliars, soweit im Hause vorhanden.

13. HAFTUNG
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst und diese sind dem Hotel voll zu ersetzen. Gegebenenfalls wird das Hotel den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Das Hotel haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und keinesfalls für das Verschulden von Drittfirmen.

14. KÜNDIGUNG DURCH DAS HOTEL
Das Hotel ist, unbeschadet seines Entgeltanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden wenn

die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet

der Ruf sowie die Sicherheit des Hotels gefährdet sind

im Falle höherer Gewalt

Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Hotel berechtigt. Weiters können beide Vertragspartner bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen und ohne Entrichtung von Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.

15. RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar.

16. VERWENDUNG DES HOTELNAMENS ODER LOGOS
Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos für Medien, Drucksorten, usw. ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Wurde das Hotel nicht informiert, so steht es diesem frei, die Veranstaltung kostenfrei zu stornieren.

17. GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Hotel gelten nur für Verträge mit Personen die nicht Verbraucher im Sinne des § 1KSch G sind.

18. ZIMMER
Kostenloses Storno aller gebuchten Zimmer bis spätestens 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung; kostenloses Storno von 50 % der bestellten Zimmer bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung. Bei Unterschreitung dieser Fristen müssen die bestellten Zimmer in Rechnung gestellt werden. Das SGZ Nussbaummüller vertreten durch dessen Rechtsbeistand hat das Recht bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag - ohne Stornogebühren zu entrichten und ohne schadenersatzpflichtig gegenüber dem jeweiligen Vertrauenspartner bzw. Dritten zu werden - vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten.

19. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand ist Steyr vereinbart.
Raika Wolfern, BLZ 34311, Konto Nr. 10769, UID ATU56562927 HG Steyr FN 230599 t

20. KURSANMELDUNGEN
Man meldet sich für die mit der Personenanzahl gekennzeichneten Kurse verbindlich an. Im Preis ist keine Nächtigung inkludiert. Die Kurspauschalen sind 20 Tage vor Kursbeginn zu entrichten. Bei Stornierungen von Seminaranmeldungen verrechnen wir bis 30 Tage vor Seminarbeginn 30 %, bis 15 Tage vor Beginn 50 % des Seminarpreises an Stornogebühr. Danach ist keine Stornierung mehr möglich. Zum Erlangen einer Teilnahmebestätigung ist eine Anwesenheitspflicht von 75 % erforderlich.

Ihre Familie

Christa & Erich Nussbaummüller



AGB Seminare

                                           

1.Seminaranmeldungen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Anmeldung zu  einem Seminar kann telefonisch, schriftlich (auch per Fax oder E-Mail), online oder persönlich erfolgen. Mit dem Erhalt der Teilnahmebestätigung wird die Anmeldung verbindlich.


2.Preise

Alle im Kursprogramm angeführten Preise verstehen  sich exkl. MwSt., Nächtigungen sind in den Seminarpreisen nicht inkludiert. Für Prüfungen bzw. Zertifizierungen können zusätzliche Kosten anfallen, diese sind im Kursprogramm bei den jeweiligen Kursen angeführt.


3.Bezahlung

Der Gesamtpreis ist bis spätestens 20 Tage vor Kursbeginn zu entrichten.


4.Stornierung

Die Stornierung einer Seminaranmeldung hat ausnahmslos schriftlich zu erfolgen, der Einsatz eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/In bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.

Bei Stornierungen von Seminaranmeldungen werden bis 30 Tage vor Seminarbeginn 30%, bis 15 Tage vor Beginn 50% des Seminarpreises an Stornogebühren verrechnet. Ab diesem Zeitpunkt wird bei einer Stornierung der Gesamtpreis verrechnet.


5.Veranstaltungsort

Die Seminare finden – sofern kein anderer Veranstaltungsort vereinbart wurde – im SGZ Nußbaummüller statt.


6.Anwesenheit

Um eine Teilnahmebestätigung zu erlangen ist für jeden angeboten Kurs eine Anwesenheit von mindestens 75% erforderlich.


7.Seminarunterlagen

Die entsprechenden Unterlagen für die Seminare werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von uns bereitgestellt.


8.Prüfung

Für den Antritt zur Prüfung sind nur jene Teilnehmer berechtigt, die 75% Anwesenheit vorweisen können.


9.Seminarpauschale

In den angeführten Seminarpreisen sind Seminarpauschalen inkludiert. Die Seminarpauschale umfasst neben einem Mittagsmenü, auch die Getränke in den Pausen.


10.Seminare mit TÜV Zertifizierung

Bei Seminaren mit dem Zertifizierungspartner TÜV Austria sind die Zertifizierungsanträge sowie ein Passfoto bis spätestens 10 Tage vor der Prüfung zu übermitteln.